Der Kanton Tessin reichte im Februar 2025 eine Standesinitiative ein, mit welcher er verlangte, dass alle relevanten Verordnungen im Bereich Berufsbildung dahingehend angepasst werden, dass für die Erlangung eines EFZ das Erlernen einer Zweitsprache obligatorisch wird.
Die WBK-SR beriet im Januar 2026 über das kantonale Anliegen. Die Kommission argumentierte, dass die Ausgestaltung der verschiedenen Berufsbildungsgänge den OdA obliege. Entsprechend sei es an ihnen, eine allfällige Empfehlung zum Erlernen einer weiteren Sprache auszusprechen. Sie beantragte in der Folge einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.